alle fotografien sind ausschließlich für den im jeweiligen kostenvoranschlag/auftrag geregelten nutzungsumfang bestimmt.
weitergehende nutzungen der fotografien müssen vorher mit dem fotografen und den abgebildeten personen schriftlich vereinbart werden.
veränderungen der fotografien sind untersagt.
ausfallhonorar bis 24h vor auftragsbeginn: 50% des grundhonorars, danach 100% des grundhonorars.
bildquellennachweis/urhebervermerk nach § 13 urhg muß bei allen werblichen und/oder redaktionellen fotografien mit “christoph bastert PHOTOGRAPHIE” geführt werden.
die weitergabe, vermietung und/oder der verkauf aller fotografien an weiterverbreitende agenturen und pressedienste oder dritte ist untersagt.
christoph bastert PHOTOGRAPHIE haftet nicht für fehlende model-releases und/oder property-releases im falle einer veröffentlichung der bilder durch den kunden oder dritte.